Artikel 11 : Unschuldsvermutung

artikel-11

Zu Unrecht festgenommener philippinischer Junge

1. „Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“
2. „Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.“

Auf den Philippinen werden Minderjährige völlig unschuldig oder auf Grund kleiner Vergehen gefangen genommen und weggesperrt. Sie erhalten kein öffentliches, unparteiisches Verfahren und die Bestrafung ist unverhältnismäßig und unmenschlich. Der Tatort e.V. setzt sich für die Rechte dieser Kinder ein. Helfen Sie dem Tatort e.V. für die Rechte dieser unschuldig festgenommenen Kinder zu kämpfen!

0 Antworten to “Artikel 11 : Unschuldsvermutung”



  1. Kommentar verfassen

Hinterlasse einen Kommentar