Artikel 22 : Recht auf soziale Sicherheit

Genug zum Leben?

„Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.“

Das Grundeinkommen ist ein Einkommen, das bedingungslos Jedem zusteht. Es soll die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. So bietet es soziale Sicherheit und gewährleistet das Recht auf wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe einer Gemeinschaft. Unterstützen Sie das Netzwerk Grundeinkommen und sorgen Sie für mehr soziale Sicherheit!

2 Antworten to “Artikel 22 : Recht auf soziale Sicherheit”


  1. 1 Reimund Acker 8. Januar 2009 um 16:32

    Die Forderung nach der Einführung des Grundeinkommens ergibt sich in der Tat unmittelbar aus den Menschenrechten. Auch in reichen Ländern wie Deutschland besteht hier Handlungsbedarf. Grundsicherungssysteme wie „Hartz IV“ in Deutschland stellen die Gewährung des Existenzminimums unter Vorbehalt, indem sie es an Bedingungen knüpfen. Das widerspricht dem Geist und Buchstaben der Menschenrechtserklärung. Der Mensch muss sich das Recht auf ein Leben in Würde nicht durch Arbeit oder Wohlverhalten verdienen: Er hat es von Geburt an. Menschenrechte sind bedingungslos. Das Grundeinkommen auch.

    An gesetzliche Bedingungen geknüpfte Grundsicherungsleistungen erfordern staatliche Kontrollen der Einhaltung dieser Bedingungen und Sanktionen bei Nichteinhaltung. Dies führt zu Stigmatisierung und Ausgrenzung durch erniedrigende staatliche Kontrollen und Repressionen. EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II erleben diese staatlichen Kontrollmaßnahmen, bis hin zum Einsatz von Sozialdetektiven, oft als Demütigung und Bevormundung. In Deutschland kommen auf drei EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe zwei bis drei Berechtigte, die aus Scham oder Unwissen die Leistungen nicht in Anspruch nehmen. Man nennt das verdeckte Armut. Auch deshalb ist das Grundeinkommen bedingungslos: Für das Was jeder bekommt braucht sich niemand zu schämen.

    Reimund Acker
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  2. 2 Reimund Acker 8. Januar 2009 um 22:38

    Bitte beachten Sie auch die Erklärung von Nichtregierungsorganisationen und sozialen Bewegungen
    anlässlich des 60. Jahrestages der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte unter http://www.archiv-grundeinkommen.de/texte/200812-Erklaerung_von_Nichtregierungsorganisationen.pdf, in der das Grundeinkommen ausdrücklich erwähnt wird.

    Reimund Acker
    Netzwerk Grundeinkommen


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